Gesund arbeiten
Besonders am Herzen liegt uns das sichere und gesunde Arbeiten. Ein zentrales Element dafür ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Das Arbeitsschutzgesetz gibt seit Ende 2013 in § 3 und § 5 nun auch explizit vor, dass die psychischen Belastungen der Arbeit zu betrachten sind.
Wir unterstützen Betriebe darin, mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu starten, in dem Mitarbeitende und Unternehmensleitung in einem konstruktiven, dialogischen Prozess gemeinsam ihre Arbeitsplätze stressärmer und gesünder gestalten.
Das sind die wesentlichen sieben Schritte dieses Prozesses: